Energie und Telekommunikation

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Strompreisvergleich

Ein Strom Preisvergleich unterschiedlicher Anbieter könnte sich für den Verbraucher lohnen, dennoch sollte man auch bei diesem Vergleich auf einige Faktoren achten.

Seit 1998 kann jeder Verbraucher seinen Stromanbieter frei wählen. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes von der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Den günstigsten Anbieter ist es möglich, zum Beispiel im Internet über Tarifrechner zu berechnen. In der Regel sollte man vor dem Wechsel des aktuellen Stromanbieters aber einiges beachten.

Bei den Preisvergleichen sollten nicht nur den reinen Strompreis sondern auch die Nebenkosten beachtet werden. Zu diesen Nebenkosten gehören zum Beispiel die Ökosteuer oder die Mehrwertsteuer. Nach dem Vergleich der Preise, benötigt man vor dem Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung, dass ausser der monatlichen Grundgebühr keine anderen Kosten fällig werden, dass bedeutet, die Gebühr für den Stromzähler ist schon enthalten.

Auch bei sehr neuen Stromanbietern, die bei Markteinführung häufig mit sehr günstigen Angeboten werben (zum Beispiel: Hier billig Strom), sollte man vorsichtig sein. Auch hierbei gilt: Man bindet sich nicht für eine zu lange Zeit an den Anbieter. Heute stellen zahlreiche Stromlieferanten bereits Kündigungsfristen von nur 4 Wochen zur Verfügung. Der Wechsel zu einem neuen Anbieter ist dann durchfühbar, falls man mit dem zukünftigen Anbieter einen Vertrag schließt. Dies ist meistens online möglich oder man sollte auf der Service-Hotline des Anbieters anrufen und einen Vertrag senden.

Nach dem Vertragsabschluss wird von dem neuen Stromlieferanten in der Regel die Kündigung bei dem bisherigen Stromversorger übernommen. Auch nach dem Wechsel bekommt der Kunde den Strom weiterhin von dem bisherigen Stromanbieter. Denn der neue Lieferant speist den verbrauchten Strom in das lokale Stromnetz ein und zahlt dafür eine Durchleitungsgehür. Aus diesem Grunde ändert sich nach einem Wechsel für einen selbst nur wenig. Die Stromrechnung erhält man von dem neuen Anbieter. Das ist die einzieg Änderung.

Häufig versuchen die lokalen Stromversorger ihre Kunden zu erschrecken, wenn sie zum Beispiel sagen, dass der neue Lieferant ganz einfach die Stromlieferung aufheben kann. Dies ist aber nicht möglich, denn der Verbraucher ist durch die sogenannte „Versorgungspflicht“ geschützt. Darunter versteht man, dass der lokal verantwortliche Stromversorger die Kunden immer mit Strom versorgen soll.